8 Wichtige Punkte nach einem Unfall 1. Freier KFZ- SachverständigerDem Geschädigten steht grundsätzlich das Recht zu, einen neutralen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten bei einem nicht verschuldeten Unfall, hat grundsätzlich die gegnerische Versicherung zu tragen. 2. WertminderungDie Höhe der Wertminderung kann nur im Gutachten festegestellt werden. Der neutrale Sachverständige hilft dem Geschädigten weiter. 3. MietwagenFür die Reparatur bzw. für die Wiederbeschaffungsdauer seines Ersatzfahrzeuges steht dem Geschädigten ein Mietwagen zu. Die entsprechenden Reparaturtage werden in einem Sachverständigengutachten ausgewiesen. 4. NutzungsausfallAnstatt des Mietwagens kann sich der geschädigte eine entsprechende Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lassen. 5. Werkstatt des VertrauensDer Geschädigte hat das Recht bei einem nicht verschuldeten Unfall sein Fahrzeug in der Werkstatt seines Vertrauens reparieren zu lassen. 6. RechtsanwaltZur Abwicklung seiner Schadensansprüche kann der Geschädigte einen Anwalt seines Vertrauens beauftragen. 7. SchadensmanagementAchtung: Verzichten Sie nicht auf Ihre Ansprüche insbesondere dann, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihnen die gesamte Abwicklung des Schadens anbietet. 8. UnfallberichtEin vollständige ausgefüllter Unfallbericht vermeidet später Schwierigkeiten bei der Schadensabwicklung. |